Sachverständiger für die Bewertung technischer Gutachten und Laboruntersuchungen
Im geschäftlichen wie auch im privaten Miteinander lässt sich Streit nicht immer vermeiden.
Kann der Streit nicht beigelegt werden, werden Gerichte angerufen um zu Schlichten oder um
Recht zu sprechen.
Grundlagen gerichtlicher aber auch außergerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen min.
zwei Beteiligten sind häufig Gutachten, die die Sachlage nach Art, Umfang, Ursache(n) und
Folge(n) bewerten sollen.
Ein Gutachten hat vollständig, korrekt und neutral die gestellten Aufgaben zu erfüllen.
Die Ergebnisse und Bewertungen müssen für alle Auftraggeber plausibel dargestellt sein.
Bei Arbeitsfeldern aus der Bauwirtschaft und dem Umweltschutz sind dafür in der Regel
technische und naturwissenschaftliche Fragestellungen zu begutachten. Fachübergreifendes
Wissen und praktische Erfahrungen sind für eine korrekte Abarbeitung unerlässlich.
Nach der Vorlage von Gutachten werden in der Praxis häufig Kompetenz und / oder Objektivität
der Sachverständigen von mindestens einem / einer Beteiligten angezweifelt.
Auf der Grundlage naturwissenschaftlicher und ingenieurtechnischer Kenntnisse führen wir die
Überprüfung von technischen Gutachten und Laboruntersuchungen durch.
Diese Überprüfung beinhaltet:
- den Abgleich zwischen erteiltem Auftrag und gelieferter Leistung,
- die Kontrolle der grundsätzlichen Eignung eingesetzter, technischer Prüfverfahren,
- die Prüfung der korrekten Umsetzung der eingesetzten, technischen Prüfverfahren,
- die Qualitätskontrolle der Labor- und Untersuchungstechnik (Eichung, Ringversuch etc.),
- die Kontrolle auf Vollständigkeit und Objektivität aller bewerteten Informationen,
- die Plausibilitätsprüfung von Kostendarstellungen und
- die Untersuchung der Eindeutigkeit und Verständlichkeit aller gemachten Aussagen.
Wahr ist: Wer Zweifel hat ist nicht im Unrecht und Kontrolle dient der Sache! Zurück
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